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BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 06.09.1951 - 4 KMs 9/51
- BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 377
- NJW 1953, 872
- DB 1953, 308
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 06.02.1934 - 1 D 396/32
1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Dies gilt nach der sinngemässen vom erkennenden Senat gebilligten Auslegung des Reichsgerichts (RGSt 68, 45) nicht nur, wenn der Strafrichter verurteilen, sondern auch wenn er freisprechen will.Aber es ist keineswegs rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter, wie dies hier geschehen ist, sich durch Schätzungen von der Schuld des Angeklagten nicht voll überzeugen lässt (vgl. RGSt 68, 45).
- BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Wenn die letzte Einzeltat dieses fortgesetzten Betrugs und damit diese Straftat im ganzen (vgl. BGH Urt. v. 20. November 1951 2 StR 316/51) vor dem 15. September 1949 liegt, so muss die für die beiden Fälle P. und B. zu bildende Gesamtstrafe nach § 74 StGB über der Straffreiheitsgrenze des § 2 Straffreiheitsgesetzes liegen, da für den Fall Pretz allein schon eine Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis festgesetzt ist. - BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50
Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Straffreiheit kommt allerdings hinsichtlich der Steuervergehen einschliesslich der Vergehen nach Art. IX des Anhangs zum Militärregierungsgesetz Nr. 64 gemäss § 12 Straffreiheitsgesetzes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50]) nicht in Betracht. - RG, 22.03.1939 - 2/1938
1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so …
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Das Landgericht hat nach seiner ausdrücklichen Feststellung die Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis und 300 DM für diese Tat nicht dem § 396 RAbgO entnommen, sondern dem § 263 StGB wegen dessen schwererer Strafdrohung, also einem ausserhalb der Steuergesetze liegenden Strafgesetz (vgl. RGSt 73, 148).
- BFH, 14.08.1991 - X R 86/88
Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Strafrichter bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung an eine finanzamtliche Schätzung der Höhe nach in keiner Weise gebunden; soweit er tatsächliche Zweifel nicht überwinden kann, ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden (BGH-Entscheidungen vom 11. Dezember 1952 3 StR 69/52, BGHSt 3, 377; vom 28. November 1957 4 StR 180/57, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1958, 145; vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1978, 151; vom 10. September 1985 4 StR 487/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, § 370, Abgabenordnung, Rechtsspruch 85; s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Oktober 1990 2 BvR 385/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 45, 46). - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
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Auf das Urteil des 3. Strafsenats vom 11. Dezember 1952 (BGHSt 3, 377) wird verwiesen. - BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58
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Die Nebenstrafe der Bekanntmachung (§ 399 AbgO) überschreitet zwar die Grenzen des rein Vermögensrechtlichen (BGHSt 3, 377, 380) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52], ist aber nur in Fällen der Steuerhinterziehung zulässig, liegt auch am Rande und darf deshalb außer acht bleiben.
- BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58
Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …
In Steuerstrafverfahren wird er sie nicht selten, z.B. wenn der Angeklagte die steuerpflichtigen Vorgänge nicht aufgezeichnet oder solche Aufzeichnungen nur unvollständig geführt oder beiseitegeschafft hat, gar nicht anders gewinnen können (BGH NJW 1953, 872 Nr. 14; BGH 1 StR 648/54 vom 3. Februar 1955 und 3 StR 462/55 vom 1. März 1956). - BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57 Er hat zur Begründung darauf hingewiesen, daß der Zweck der Nebenstrafe des § 399 RAbgO ist, den Steuersünder anzuprangern, um ihn selbst zu treffen und andere abzuschrecken, und daß dieser Zweck der Nebenstrafe nicht deshalb ausgeschaltet werden darf, weil der Täter nicht nur eine Steuerhinterziehung, sondern noch ein anderes Strafgesetz verletzt hat; er hält es jedoch hierbei, zumal die Anprangerung eines Verurteilten eine schwere Ehrenminderung ist, für unzulässig, die aus dem Gesetz erkennbare Beschränkung zu mißachten (BGHSt 3, 377).
- BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen …
Schätzungen des Finanzamts (§ 162 AO) darf der Tatrichter seinem Urteil nur zugrunde legen, wenn er Von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 3, 377, 383 f;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, 8. Aufl. § 370 Rdn. 29). - BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
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Die Entscheidung bezüglich der Bekanntmachung und deren Inhalt ist rechtlich bedenkenfrei (vgl BGHSt 3, 377, 379, 380) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]. - BGH, 02.05.1984 - 3 StR 159/84
Umfang steuerlicher Pflichten des tatsächlichen Inhabers eines Unternehmens - …
Schätzungen des Finanzamts (§ 162 AO) darf der Tatrichter nur übernehmen, wenn er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 3, 377, 383 f;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO 8. Aufl. § 370 Rdn 29). - BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55
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Bei dem Ausspruch über die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung hat das Landgericht übersehen, daß die Anordnung auf die Steuer- und Devisenvergehen zu beschränken ist (§ 399 RAbgO, § 20 WiStG 1954 i.V.m. § 53 WiStGB 1949 und 1952; vgl BGHSt 3, 377, 379 f) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]. - BGH, 17.09.1974 - 1 StR 115/74
Zumutbarkeit der Abgabe von Erklärungen zur Umsatzsteuer bei Untersuchungshaft …
Da im Steuerstrafverfahren zudem nur die Beträge einer Verurteilung zugrunde gelegt werden dürfen, die nach der vollen Überzeugung des Strafrichters als erwiesen anzusehen sind (BGHSt 3, 377, 383;… Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 392 AbgO Rdn. 182), kann die Berechnung des Landgerichts nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden. - BGH, 19.02.1965 - 4 StR 508/64
Pflicht des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln - Angabe …
- BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 09.03.1955 - StE 160/52
Vorsatzanforderungen für die Strafbarkeit i.R.d. § 90a Strafgesetzbuch (StGB) - …
- BGH, 15.11.1973 - 4 StR 354/73
Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Verjährung einer Strafe - …
- BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
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- BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
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- BFH, 04.10.1956 - IV 61/56 U
Bedeutung von Gesetzwidrigkeit einer Einkommenshandlung für deren …
- BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56
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- BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54
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- BGH, 02.09.1954 - 3 StR 687/53
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- BGH, 18.02.1954 - 3 StR 301/53
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- BGH, 18.06.1953 - 3 StR 675/52
Strafrechtliche Verurteilung wegen Hinterziehung der Einkommensteuer sowie der …
- BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1955 - 2 StR 379/54
Rechtsmittel
- BGH, 17.09.1953 - 3 StR 248/53
Rechtsmittel
- BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
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- BGH, 02.07.1953 - 4 StR 122/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - 4 StR 169/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.02.1953 - 2 StR 803/52
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