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   BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52   

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https://dejure.org/1952,357
BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52 (https://dejure.org/1952,357)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1952 - 3 StR 69/52 (https://dejure.org/1952,357)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1952 - 3 StR 69/52 (https://dejure.org/1952,357)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 377
  • NJW 1953, 872
  • DB 1953, 308
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 06.02.1934 - 1 D 396/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
    Dies gilt nach der sinngemässen vom erkennenden Senat gebilligten Auslegung des Reichsgerichts (RGSt 68, 45) nicht nur, wenn der Strafrichter verurteilen, sondern auch wenn er freisprechen will.

    Aber es ist keineswegs rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter, wie dies hier geschehen ist, sich durch Schätzungen von der Schuld des Angeklagten nicht voll überzeugen lässt (vgl. RGSt 68, 45).

  • BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
    Wenn die letzte Einzeltat dieses fortgesetzten Betrugs und damit diese Straftat im ganzen (vgl. BGH Urt. v. 20. November 1951 2 StR 316/51) vor dem 15. September 1949 liegt, so muss die für die beiden Fälle P. und B. zu bildende Gesamtstrafe nach § 74 StGB über der Straffreiheitsgrenze des § 2 Straffreiheitsgesetzes liegen, da für den Fall Pretz allein schon eine Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis festgesetzt ist.
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
    Straffreiheit kommt allerdings hinsichtlich der Steuervergehen einschliesslich der Vergehen nach Art. IX des Anhangs zum Militärregierungsgesetz Nr. 64 gemäss § 12 Straffreiheitsgesetzes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50]) nicht in Betracht.
  • RG, 22.03.1939 - 2/1938

    1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
    Das Landgericht hat nach seiner ausdrücklichen Feststellung die Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis und 300 DM für diese Tat nicht dem § 396 RAbgO entnommen, sondern dem § 263 StGB wegen dessen schwererer Strafdrohung, also einem ausserhalb der Steuergesetze liegenden Strafgesetz (vgl. RGSt 73, 148).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Strafrichter bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung an eine finanzamtliche Schätzung der Höhe nach in keiner Weise gebunden; soweit er tatsächliche Zweifel nicht überwinden kann, ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden (BGH-Entscheidungen vom 11. Dezember 1952 3 StR 69/52, BGHSt 3, 377; vom 28. November 1957 4 StR 180/57, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1958, 145; vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1978, 151; vom 10. September 1985 4 StR 487/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, § 370, Abgabenordnung, Rechtsspruch 85; s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Oktober 1990 2 BvR 385/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 45, 46).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auf das Urteil des 3. Strafsenats vom 11. Dezember 1952 (BGHSt 3, 377) wird verwiesen.
  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58

    Rechtsmittel

    Die Nebenstrafe der Bekanntmachung (§ 399 AbgO) überschreitet zwar die Grenzen des rein Vermögensrechtlichen (BGHSt 3, 377, 380) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52], ist aber nur in Fällen der Steuerhinterziehung zulässig, liegt auch am Rande und darf deshalb außer acht bleiben.
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